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Lizenzen, Konzessionen, Genehmigungen

 

Lizenzen, Konzessionen, Genehmigungen

Das allgemeine Recht legt fest, dass die Aufnahme und die Ausübung gewerblicher Tätigkeit frei sind. Dennoch sieht das polnische Recht auch einige Ausnahmen von dieser allgemeinen Regel vor. Das heißt, dass die Aufnahme und Ausübung bestimmter gewerblicher Tätigkeiten begrenzt ist und die Zustimmung der polnischen Behörden bzw. den Eintrag in ein Register geregelter Dienstleistungen erforderlich ist. Wir können die o. g. Tätigkeiten in vier Gruppen gliedern:


■ Tätigkeiten, die frei aufgenommen und ausgeübtwerden können,
■ Tatigkeiten, die auf Basis einer Konzession aufgenommen und ausgeübt werden können,
■ Tätigkeiten, die auf Basis einer Lizenz oder Genehmigung aufgenommen und ausgeübt werden können,
■ Tätigkeiten, die nach Eintrag in ein Register geregelter Dienstleistungen aufgenommen und ausgeübt werden können.


Darüber hinaus legt das polnische Gesetz bestimmte berufliche Tätigkeiten fest, die nur von Personen mit entsprechender Zertifizierung ausgeübt werden können (z. B. Steuerberater, Rechtsanwälte, Immobilienmakler, Sachverständige, Architekten, Rechnungsprüfer oder Finanzberater). Um gewisse Formen von Tätigkeiten ausüben zu dürfen (z. B. Banken- oder Versicherungsfonds, Rentenfonds), verlangt das polnische Recht die Gründung einer besonderen Rechtsform (z. B. Aktiengesellschaft).

 

Konzessionen


Eine Konzession wird für einen Zeitraum zwischen fünf und fünfzig Jahren gewährt und ist für gewerbliche Tätigkeiten bestimmt, die eine wesentliche Bedeutung für die Interessen des Staates haben (z. B. nationale Sicherheit, öffentliche Sicherheit und die wichtigsten öffentlichen Interessen).

 

Lizenzen und Genehmigungen

 

Das polnische Recht legt ebenfalls andere Arten behördlicher Entscheidungen fest, die für die Aufnahme und Ausübung eines Gewerbes obligatorisch
sind. Hat ein Unternehmer die gesetzlichen Vorgaben erfüllt, kann er einen behördlichen Bescheid beantragen (z. B. Genehmigung oder Lizenz). Das polnische Recht sieht fast 30 gewerbliche Tätigkeiten vor, die eine solche behördliche Genehmigung bzw. Lizenz erfordern. Nachfolgend finden Sie einige Gewerbe, die eine solche behördliche Genehmigung benötigen:

■ nationaler und internationaler Straßentransport (einschl. Waren- und Passagiertransport),
■ Speditionen,
■ Eisenbahnstationen,
■ Reisebüros,
■ private Ermittlungs- und Detektivbüros,
■ Gewerbeausübung in einer Sonderwirtschaftszone,
■ Führung von Banken, Versicherungsfirmen, Maklerfirmen, Investmentfonds oder Rentenfonds,
■ Großhandel und Herstellung alkoholischer Getränke,
■ Casinos, Lotterien und Glücksspiele.


Registrierung im Register für geregelte Dienstleistungen

 

Derartige Tätigkeiten kann nur der Unternehmer ausüben, der die gesetzlichen Vorschriften erfüllt und sich in das Register eintragen ließ. Das polnische Recht sieht zwanzig regulierte Gewerbetätigkeiten vor. Nachfolgend finden Sie einen Teil der Gewerbe, die einen Eintrag in dieses Register erforderlich machen:


■ Archivierung von Arbeitnehmer- und Personalakten,
■ Lagerungsbetriebe,
■ Telekommunikation,
■ Herstellung alkoholischer Getränke,
■ Detektivdienstleistungen,
■ Arbeitsagenturen,
■ Organisation von Pferderennen.

 

Behörden, die für die Erteilung der Konzessionen verantwortlich sind

 

Tätigkeiten, für die eine Konzession erforderlich ist

Behörde
Suche und Erkundung von Mineralien; unterirdische
Lagerung von Substanzen und Abräumen in den Gesteinsmassen oder in Tiefbaugruben
Ministerium für Umweltschutz
Herstellung und Handel mit Sprengstoffen, Munition, Waffen oder Gegenständen und Technologie für Militärzwecke oder Strafverfolgung Ministerium für Innere Angelegenheiten
Herstellung, Verarbeitung, Lagerung, Lieferung, Vertrieb und Handel von Treibstoffen oder Energie Leiter des Amtes für Energie-Regelung
Sicherheitsdienste von Personen und Immobilien Ministerium für Innere Angelegenheiten
Radio- und Fernseherrundfunk Leiter der Nationale Rundfunkaufsichtsbehörde
Luftverkehr Leiter des Amtes für Zivile Luftfahrt

 

Quelle: Ratgeber für Investoren - Polen. Hinweise zur Führung der Geschäftstätigkeit. PAIiIZ, JP Weber, 2015