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Zone der Wirtschaftsaktivität

 

Außerhalb der Sonderwirtschaftszonen (SWZ) stehen auch andere Investitionsgelände zur Verfügung, auf denen Investoren ihre Geschaftsaktivität zu günstigen Bedingungen ausüben können. Die Zonen der Wirtschaftsaktivität (SWA) sind das abgesonderte und für Investitionen vorbereitete Grundfläche, die den Bedürfnissen der potentiellen Investoren entsprechen. Die Zonen der Wirtschaftsaktivität werden in der Regel durch die lokalen Regierungen geschaffen, indem die konkreten Gebiete für die Wirtschaftsaktivität in der Studie der Rahmenbedingungen und Perspektiven der Raumbewirtschaftung und in dem lokalen Raumbewirtschaftungsplan, zusammen mit den vorzugsweise vorbereiteten Investitionsbedingungen und der finanziellen Förderung (z. B. Befreiung von der lokalen Steuern) bestimmt werden. Die  ausgewählten Gelände sind mit einer entsprechenden Infrastruktur ausgestattet (z. B. Bau oder Modernisierung von Straßen, Eisenbahnnetz, Netzwerk-Utilities) und den Unternehmer werden günstige Investitionsbedingungen angeboten.

Zu den wichtigsten Maßnahmen und Aktivitäten, die Investoren zu den Zonen der Wirtschaftsaktivität anziehen, wie auch von dem Potenzial der jeweiligen Zone zeugen, gehören:


- vorbereitete  Infrastruktur und Erschließung der Bodengelände an das Ver- und Entsorgungsnetz, eingefugt in ein lokales, regionales sowie nationales Erschließungssystem;

- finanzieller Nutzen wie Steuererleichterungen, Grundstückpreise (oder Leasing);
- umfangreiche Information- und  Werbeaktionen für das Bewerben von Grundstücken in den Zonen der Wirtschaftsaktivität;

- Unterstützung der Investoren in Verwaltungs- und Einstellungsfragen im Rahmen des Investitionsprozesses; rechtliche Vorbereitung eines Grundstücks und seiner Lage zur Beschleunigung des Investitionsprozesses;

- ein günstiges Klima der soziokulturellen lokalen Gemeinschaft.

Außer Investitionserleichterungen, die der Hauptgrund für die Erstellung der Zonen sind, sind sie eine Plattform für die Schaffung kooperativer Beziehungen und die Anziehung weiterer, von den bereits in den Zonen tätigen Unternehmen ermutigter Investoren geworden. Die Zonen der Wirtschaftsaktivität (ZWA) können in der Zukunft eine führende Rolle in Aktivierung der wirtschaftlichen Entwicklung spielen.

Die Befreiung von lokalen Steuern und Gebühren

Die Investitionsanreize im Rahmen der Regionalbeihilfen werden auch auf lokaler Ebene von den Gemeinden angeboten. Zu den wichtigsten Anreizen gehört darunter die Befreiung von lokalen Steuern und Gebühren, insbesondere im Hinblick auf die Besteuerung von Immobilien (Grundstücke, Gebäude und Bauwerke oder deren Teile), Transportmitteln, Besteuerung von Einkünften aus Land- Forstwirtschaft, während in der Gruppe der lokalen Gebühren sind das Marktgebühren. Die Befreiung von der Immobiliensteuer und Transportmittelsteuer wird durch einen Beschluss des Gemeinderates bestimmt und den Unternehmen nach Erfüllung aller in dem von den lokalen Behörden erstellten Dokument genannten Anforderungen gewährt. Allerdings dürfen die Steuersätze die jährlich vom Finanzminister aufgewerteten und in einer Mitteilung veröffentlichten Höchstsätze nicht überschreiten. Jede Gemeinde alleine legt das Verfahren für die Erteilung der Steuerbefreiung und den Steuersatz (im Hinblick auf die Regelungen der übergeordneten Rechtsakte) fest, unter Berücksichtigung der geplanten Investitionsaufwände und der Zahl der neuen Arbeitsplätze.

Die Regelungen des Landesrechts bestimmen die maximale Höhe der Steuersätze auf Immobilien folgendes:

Der maximale Steuersatz im Jahr 2016

Industrie / Gewerbegrundstück - 0,89 PLN pro 1 m2 jährlich

Industrie / Gewerbegebäude -  22,86 PLN pro 1 m2 jährlich

Bauwerke (interne Straßen, Infrastruktur) - 2% des Ausgangswertes von Vermögenswerten pro Jahr


In zahlreichen Städten und Gemeinden der Lubelskie Region können Investoren von Befreiung von der Immobiliensteuer profitieren. Die Steuererleichterung  wird u.a.in Lublin, Świdnik, Hrubieszów, Biłgoraj, Janów Lubelski, Kraśnik, Opole Lubelskie, Puławy, Biała Podlaska, Łęczna angeboten.
Diese Befreiung gilt unter anderem in folgenden Fällen:

a) Einführung neuer Investitionen oder Schaffung von Arbeitsplätzen:
- In der Subzone der Lublin Sonderwirtschaftszone Euro-Park Mielec.
- Im regionalen Industriepark Świdnik.

b) Ausübung der Geschäftstätigkeit in Form von Kantinen, Mensen und Schulladen im Besitz von Einrichtungen, die ausweislich des Bildungssystemgesetzes tätig sind.

c) Durchführung neuer Investitionen von mehrstöckigen Parkhäusern und Garagen.

d) Gebäuden oder Gebäudeteilen und Grundstücke, die ausschließlich für den Brandschutz oder zum Zweck der Sozialhilfeleistungen benutzt werden.

e) Gezielte Subventionen für Sanierung, Erneuerungs- und Bauarbeiten an den historischen Gebäuden (gezielte Subventionen).