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Lokale Steuern

 

Lokale Steuern

 

Lokale Steuersätze bzw. Steuerbefreiungen bei Grund- und Kraftfahrzeugsteuern werden von Gemeinde- oder Stadträten bestimmt, dabei dürfen die vom Gesetzgeber festgelegten Grenzen nicht überschritten werden.


Grundsteuer:


■ Immobilien, die von Vereinigungen genutzt werden, die satzungsgemäß Kinderund Jugendarbeit leisten,
■ Gebiete und Gebäude, die jeweils einzeln im Denkmalschutzregister eingetragen sind und unter bestimmten Bedingungen,
■ nicht landwirtschaftlich genutzte Gebiete, Gebiete mit ökologischer Landewirtschaft, wovon gewerblich genutzte Gebiete ausgenommen sind.


Kraftfahrzeugsteuer:


■ historische Fahrzeuge (Oldtimer),
■ gegenseitig getroffene Regelungen hinsichtlich Fahrzeugen, die ausländischen Botschaften, Konsulaten und anderen Missionen gehören, die diplomatische Privilegien und Immunitäten aufgrund von Gesetzen, Vereinbarungen oder gebräuchlichen Üblichkeiten genießen.


Forststeuer:


■ Wälder mit Holz, das nicht älter als 40 Jahre ist,
■ Wälder, die jeweils einzeln im Denkmalschutzregister eingetragen sind.


Landwirtschaftssteuer:


■ Landwirtschaftliche Gebiete mit geringster Qualität,
■ Land für einen neuen Bauernhof bis zu 100 Hektar – unter bestimmten Bedingungen.

 

Quelle: Ratgeber für Investoren - Polen. Hinweise zur Führung der Geschäftstätigkeit. PAIiIZ, JP Weber, 2015