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Niederlassung und Repräsentanz

 

Niederlassung


Ausländische Investoren können Niederlassungen in Polen gründen, um die gleiche Geschäftstätigkeit wie der ausländische Investor auszuüben. Aus rechtlicher Sicht ist die Niederlassung Teil eines ausländischen Unternehmens und hat keine eigene Rechtspersönlichkeit. Die Niederlassung wird im Unternehmensregister eingetragen und kann nach der Registrierung ihre Tätigkeit aufnehmen.

 

Repräsentanz


Ausländische Investoren dürfen auch Vertretungen einrichten, die in ihrer einfachsten Form nur die Beteiligung an internationalen Geschäften in Polen betrifft. Trotzdem dürfen die Vertretungen in Polen keiner Geschäftstätigkeit nachgehen und nur Werbe- und Marketingmaßnahmen für einen ausländischen Investor durchführen.

 

Quelle: Ratgeber für Investoren - Polen. Hinweise zur Führung der Geschäftstätigkeit. PAIiIZ, JP Weber, 2015