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Regierungszuschüsse
Beihilferegelung zur finanziellen Förderung von Investitionen mit erheblichen Auswirkungen auf die Wirtschaft 2011–2020
Der Ministerrat hat im Juli 2011 die Beihilferegelung zur finanziellen Förderung von Investitionen mit erheblichen Auswirkungen auf die Wirtschaft 2011–2020, verabschiedet und stellt zweckgebundene Mittel für viele Projekte aus dem Staatshaushalt zur Verfügung.
Diese Förderung wird auf der Grundlage einer Vereinbarung zwischen dem Investor und dem Minister für Entwicklung gewährleistet. Die finanzielle Unterstützung wird erst dann gewährt, wenn der Investor entsprechende Kriterien erfüllt. Diese Förderung darf nicht mit anderen Formen der finanziellen Unterstützung kombiniert werden, solche wie Befreiung in Sonderwirtschaftszonen oder EU Fördermittel, es sei denn zusätzliche Kriterien erfüllt werden.
Die Investition muss für mindestens 5 Jahre nach ihrem Abschluss beibehalten werden (im Falle von KMUs 3 Jahre) und jeder neu geschaffene Arbeitsplatz muss über mindestens 5 Jahre ab seiner Schaffung aufrechterhalten werden (im Falle von KMUs 3 Jahre).
Die Fördergelder, die im Rahmen des Programms ab dem 1. Juli 2014 angeboten werden, stimmen mit den Regeln für die Gewährung der öffentlichen Hilfe in der EU, gemäß der Verordnung (EG) Nr. 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014 zur Erklärung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mitdem gemeinsamen Markt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des EG-Vertrags (Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften L 187 vom 26. Juni 2014, Seite 1) überein. Die Beihilfe, die mit den Anforderungen der Verordnung nicht übereinstimmt, kann nach Erteilung der Genehmigung durch die Europäische Kommission entsprechend den in Leitlinien für Beihilfen mit regionaler Zielsetzung (Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft C 209 vom 23 Juli 2013, Seite 1) festgelegten Verfahren gewährt werden.
Das neue Programm konzentriert sich auf die Unterstützung von ausländischen Direktinvestitionen in Branchen, die „von besonderer Wichtigkeit für die nationale Wirtschaft“ sind, d.h.:
■ Automobilbranche,
■ Elektronik und Haushaltsgeräte,
■ Luftfahrt,
■ Biotechnologie,
■ Lebensmittelverarbeitung,
■ Moderne Dienstleistungen (IT, ICT, SSC, BPO),
■ Forschung und Entwicklung.
Unterstützung von neuen Investitionen
Sektor | Neue Arbeitsplätze |
Förderfähige Kosten (Mio. PLN) |
Wert der finanziellen Unterstützung (% von förderfähigen Kosten) |
Automobil, Elektronik, Haushaltsgeräte, Flugzeugindustrie, Biotechnologie, Lebensmittelverarbeitung* |
50 | 160 | 1,5−7,5** |
Wichtige Investitionen in sonstigen Sektoren |
200 500 |
750 500 |
|
R&D | 35 | 10*** | bis zu 10 |
* Die Beihilfe wird nicht gewährt falls die Arbeitslosenquote im Standort (Landkreis) unter 75% des Landesdurchschnitts liegt.
** zusätzliche 5 PP für die Investitionen in Ostpolen
*** ausgenommen der Mietkosten für Bürofläche
Unterstützung neuer Arbeitsplätze
Sektor | Neue Arbeitsplätze |
Förderfähige Kosten (Mio. PLN) |
Unterstützung für einen Arbeitsplatz (PLN) |
Automobil, Elektronik, Flugzeugindustrie, Biotechnologie, Haushaltsgeräte, Lebensmittelverarbeitung* |
250 | 40 | von 3 200 bis 15 600** |
Moderne Dienstleistungen | 250 | 1,5*** | |
R&D | 35 | 1*** | |
Wichtige Investitionen in sonstigen |
200 500 |
750 500 |
* Die Beihilfe wird nicht gewährt falls die Arbeitslosenquote im Standort (Landkreis) unter 75% des Landesdurchschnitts liegt.
** zusätzliche 20 % für die Investitionen in Ostpolen
*** ausgenommen der Mietkosten für Bürofläche
Zuschüsse werden vom Minister für Entwicklung vergeben und innerhalb von fünf Jahren in Jahrestranchen ausgezahlt (max. bis zum Jahr 2020).
Quelle: Ratgeber für Investoren - Polen. Hinweise zur Führung der Geschäftstätigkeit. PAIiIZ, JP Weber, 2015, PAIiIZ