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Handelsgesellschaft

Das polnische Gesetz erlaubt es inländischen und ausländischen
Unternehmen, in einer ganzen Bandbreite
von Rechtsformen tätig zu sein. Neben der Gesellschaft
mit beschränkter Haftung, die möglicherweise die attraktivste
Rechtsform für ausländische Investoren bezüglich
einer Geschäftstätigkeit in Polen ist, gibt es eine
ganze Zahl anderer Formen der Gewerbeausübung.
Das polnische Handelsgesellschaftengesetzbuch
(Kodeks spółek handlowych) sieht sechs Formen der
Gewerbeausübung vor:
■ Offene Handelsgesellschaft,
■ Partnerschaftsgesellschaft,
■ Kommanditgesellschaft,
■ Kommanditgesellschaft auf Aktien,
■ Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH),
■ Aktiengesellschaft.
Neben dem polnischen Handelsgesellschaftengesetzbuch
sieht das polnische Recht weitere Rechtsformen
für die Ausübung einer Geschäftstätigkeit
vor. Im Weiteren möchten wir Ihnen eine Kurzbeschreibung
und die charakteristischen Merkmale jeder
der zuvor erwähnten Formen vorstellen. Insbesondere
werden wir uns darauf konzentrieren, die
Gesellschaft mit beschränkter Haftung ausführlicher
darzustellen, da sie die von ausländischen Investoren
am häufigsten gewählte Rechtsform ist.