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Legalisierung des Aufenthalts in Polen
Legalisierung des Aufenthalts in Polen
Im Allgemeinen (es gibt sehr viele Ausnahmen im polnischen Recht) müssen Ausländer eine Arbeitsgenehmigung einholen, um in Polen arbeiten zu können. Die Notwendigkeit, eine Arbeitsgenehmigung zu erlangen, betrifft Nicht- EU-Bürger, die in Polen angestellt werden sollen. Im Falle von Nicht-EU-Bürgern, die Vorstandsmitglieder von rechtlichen Körperschaften in Polen sind, sieht das polnische Recht Vereinfachungen vor. Im Einzelnen dürfen sie in Polen in einem sechs Monate nicht überschreitenden Zeitraum innerhalb von 12 Monaten ohne Arbeitsgenehmigung arbeiten, nachdem sie ein entsprechendes Rechtsdokument erhalten haben, dass es dem Arbeitnehmer erlaubt, in Polen zu bleiben.
Aufgrund der jüngsten Änderungen der polnischen Vorschriften zur Legalisierung der Arbeit und des Aufenthalts von Ausländern in Polen ist das Verfahren zur Erlangung einer Arbeitsgenehmigung in Polen vereinfacht worden. Verschiedene Arten der Arbeitsgenehmigung sind eingeführt worden, aber es gibt keine „Zusage“ zur Erteilung der Arbeitsgenehmigung mehr. Eine Firma, die einen Ausländer einstellen will, erhält eine Arbeitsgenehmigung nach Einreichung des kompletten Antrags mit den erforderlichen Unterlagen. Mit der Arbeitsgenehmigung kann der Ausländer ein Visum erhalten, um die Arbeit aufzunehmen oder den zeitweisen Aufenthalt in Polen zu erlangen. Der letzte Schritt ist die Unterzeichnung eines Vertrags zwischen dem betreffenden Ausländer und dem Arbeitgeber gemäß den in der Arbeitsgenehmigung genannten Bedingungen. Es soll betont werden, dass das neue Gesetz hohe Strafen für die Beschäftigung von Ausländern ohne entsprechende Erlaubnisse vorsieht.
Quelle: Ratgeber für Investoren - Polen. Hinweise zur Führung der Geschäftstätigkeit. PAIiIZ, JP Weber, 2015